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Einblick in die Arbeit der Kirchenvorstände

  

"Kirchenvorstand transparent"

 

 

18. März 2012

 

Liebe Leserinnen und Leser,

am 18. März 2012 findet unter dem Motto „Gemeinde stark machen“ die nächste Kirchenvorstandswahl in den Gemeinden der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers statt. In einer Folge von Beiträgen möchten wir Ihnen an dieser Stelle einmal darstellen, welche Rolle ein Kirchenvorstand für seine Gemeinde spielt, welche Aufgaben er wahrnimmt, mit welchen Themen er sich beschäftigt. Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus den verschiedenen Gemeinden der Kirchenregion Untergericht werden das jeweils aus ihrer Sicht beleuchten. Wir hoffen, auf diese Weise Ihr Interesse zu wecken, sich an der Wahl zu beteiligen oder auch sich für eine Kandidatur bereit zu erklären.  

  

Ihre Hans-Peter Anders, Horst Metje, Petra Presting  

  

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Zu den Beiträgen:

   

Zukunft für die Kleinsten: der Kirchenvorstand und der Kindergarten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: der Kirchenvorstand als Arbeitgeber

Die Kirchengemeinde und ihr Land: Der Kirchenvorstand als Verpächter

Das liebe Geld: Der Kirchenvorstand und die Finanzen

Zentrum der Gemeinde: Der Kirchenvorstand und die Mitverantwortung für den Gottesdienst

Würde nach dem Tod: Der Kirchenvorstand (KV) und die Friedhöfe

Glaube braucht Räume: der KV und die Gebäude
Angebote für alle: der Kirchenvorstand (KV) und die Gemeindearbeit 

   


   

Zukunft für die Kleinsten: der Kirchenvorstand und der Kindergarten

    

Eine aktive Mitarbeit im Kirchenvorstand bedeutet, die Gemeinde zu leiten.

Seine Mitglieder treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen, arbeiten in Ausschüssen, beteiligen sich an der Gestaltung von Gottesdiensten und haben das Gemeindeleben im Blick.

 

Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit sind gute Voraussetzungen.

Bei uns können Sie Begabungen entwickeln und entdecken.

Fortbildungen werden für alle Bereiche angeboten.

 

Aus meiner nun fast zwölfjährigen Erfahrung als Mitarbeiterin im Kirchenvorstand mit dem Schwerpunkt Kindergarten, sollte ein zukünftiger Kirchenvorsteher, der im Ausschuss „Kindertagesstätte“ Verantwortung übernehmen möchte, folgende Eigenschaften mitbringen:

 

-          Interesse an der Arbeit mit Kindern

-          Bereitschaft, Arbeitgeberfunktion zu übernehmen

-          Gesprächsführung in Konfliktfällen und in Bewerbungsgesprächen.

-          Identifikation mit der jeweiligen Kindertagesstätte

-          Zeitaufwand

-          Kontaktperson zwischen Kindertagesstätte und Gemeinde

 

Die Kirchengemeinde bietet diesen Freiwilligen an:

 

-          Möglichkeiten zur Fortbildung im speziellen Bereich der Kindertagesstätten

-          Kompetente Ansprechpartner in der Fachberatung und im Kirchenkreisamt

-          Bereicherung in der Begegnung mit den Menschen aus der Kinderarbeit

 

Mir persönlich hat die Arbeit im Kindergartenausschuss immer sehr viel Freude bereitet.

Ich konnte in meiner Zeit als Kindergartenmutter leicht den intensiven Kontakt

zur Kindertagesstätte pflegen und nutzen.

 

In dieser Tätigkeit werden Sie kleinen und großen  Menschen begegnen, die mit Sicherheit

Ihr Leben bereichern.

Kirsten Knop,

Kirchenvorstand Niemetal /Bühren

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: der Kirchenvorstand als Arbeitgeber

   

Wir suchen Frauen und Männer für die vielfältigen Aufgaben eines Kirchenvorstands. Sicher findet sich für jeden eine Arbeit, die ihr oder ihm besonders liegt und Freude macht.

 

Der  Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als „Arbeitgeber“ hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt- die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.

 

Was bieten wir Ihnen?

- Spaß an der ehrenamtlichen Arbeit

- direkte Mitbestimmung bei der Entwicklung einer Zukunftskirche

- das Kennen lernen von verantwortlicher Gremienarbeit

- Mitwirkung bei der Neuorganisation von regionalen Kirchengemeinden

- Einblicke in die Strukturen, Entscheidungen und Prozesse der Kirchengemeinde

- Teilnahme an Fortbildungen und Klausuren

- und einiges mehr

 

Was erwarten wir?

- ein wenig Zeit und Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit in Ihrer Kirchengemeinde

 

Haben wir Interesse geweckt? Dann sprechen Sie Ihre Kirchenvorstandsmitglieder vor Ort gern an. Es lohnt sich! 

Manfred Uhlendorff,

 Kirchenvorsteher der St. Martini Kirchengemeinde Dransfeld

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Die Kirchengemeinde und ihr Land: Der Kirchenvorstand als Verpächter

   

Die  „Kirche“  ist im Besitz vieler Immobilien (Dome, Kirchen, Klöster, Kindergärten, Pfarrhäuser u.a.), die sie meist in eigener Regie nutzt. Darüber hinaus besitzt sie auch landwirtschaftliche Flächen, die überwiegend fremd genutzt werden, also verpachtet sind. Die Regulierung der Verpachtung, turnusmäßig alle 12 Jahre, obliegt den jeweiligen Kirchengemeinden als Grundeigentümern und wird vom demokratisch gewählten Kirchenvorstand vorgenommen.

 

Interessierte Landwirte können sich um diese landwirtschaftlichen Flächen bewerben. Die Vergabe geschieht überwiegend  „en bloc“, d.h. alle Flächen werden zum gleichen Zeitpunkt verpachtet. Dies hat den Vorteil, dass alle potentiellen Pächter ihre Interessen mit dem Kirchenvorstand einerseits und auch untereinander gleichzeitig abwägen und sich dann bewerben können. Ackerland und Weideland können dann je nach Bedarf annähernd gerecht zugeteilt werden. Desgleichen verhält es sich bei der Abwägung der Flächen mit unterschiedlicher Bodenqualität. In unserer strukturreichen Region schwankt die Bodenqualität erheblich. Hier einen gerechten  Ausgleich bei der Berücksichtigung zu finden, verlangt dem KV ein hohes Maß an Sachlichkeit ab.

 

Durch den in der Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren vollzogenen Strukturwandel, nicht zuletzt durch die Aufgabe vieler kleiner Höfe, sind die damit bisher von diesen bewirtschafteten Flächen von den wenigen, jetzt aber größeren und damit existenzfähigeren Betrieben übernommen worden. Die „handtuchartigen“  kleinen Äcker sind verschwunden, die zu beackernden Flächeneinheiten haben sich enorm vergrößert. Auch hier gilt es, den Angliederungswünschen der Pächter zu größeren Bewirtschaftungseinheiten entgegen zu kommen. Nur so können die immer größer und teurer gewordenen Maschinen und Geräte rationell eingesetzt werden. „Zeit ist Geld“ gilt auch hier. Hilfspersonal steht ohnehin in der Landwirtschaft nicht zur Verfügung. Leider gerät dabei die Ökologie oft ins Hintertreffen.

 

Die im kirchlichen Besitz befindlichen Flächen bilden meist keine geschlossene Einheit, sie liegen oft in geringer Größe verstreut in der Gemarkung. Zwischen Größe und Bodengüte einerseits sowie Angliederungsmöglichkeit andererseits eine für alle gerechte Lösung zu finden, ist  für den Kirchenvorstand eine Sisyphus-Arbeit. Der KV ist aber stets bemüht, eine möglichst für alle annähernd gerechte Lösung herbei zu führen.

 

Die Einnahmen (Pachtzinsen) werden bei den zur „Dotation Pfarre“ zählenden Flächen zwar im Haushalt der Kirchengemeinde gebucht, aber nach Abzug der Bewirtschaftungskosten (Wegeumlage, Grundsteuer A usw.) direkt an den Kirchenkreis abgeführt. Der Kirchenkreis  wiederum „verrechnet“  mit der Landeskirche diese Mittel (buchungstechnischer Vorgang). Aus  ihnen werden die Pastorinnen und Pastoren bezahlt (heute allerdings nur noch zu einem Anteil von ca. 4 %, der überwiegende Anteil kommt aus der Landeskirchensteuer).

Bei den Pachteinnahmen der zur „Dotation Kirche“ zählenden Flächen bleibt der Kirchengemeinde ein Anteil von 10 %  für eigene Zwecke, der Rest geht an den Kirchenkreis und dient der Finanzierung von Ergänzungszuweisungen an die Gemeinden.

   

Für den KV der Trinitatis-Kirchengemeinde Jühnde-Barlissen-Meensen:

Helge Rohne  

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Das liebe Geld: Der Kirchenvorstand und die Finanzen 

  

Das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort ist der Kirchenvorstand. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen. Daher: Wir reden auch über Geld. Ohne einen finanziellen Rahmen ist kirchliche Arbeit nicht möglich.

 

Es wird jedes Jahr ein Haushaltsplan verabschiedet und ein Jahresabschluss erstellt. Einnahmen und Ausgaben werden in Waage gehalten. Die Höhe des uns zugewiesenen Geldes richtet sich u.a. nach der Anzahl der Gemeindeglieder, Größe der Kirchen und Gemeindehäuser. Den Einnahmen stehen drei Ausgabengruppen, für Sachkosten, Personalkosten, Gebäudepflege und –unterhaltung gegenüber.

 

Das Ausgabenspektrum ist vielfältig: u.a. Heizkosten, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Unterstützung von Bedürftigen, Materialien für den Kindergottesdienst bis hin zu Putzmitteln. Da gilt es den Überblick zu behalten. Die Entscheidungen über die Ausgaben trifft der Kirchenvorstand. Die Buchhaltung erfolgt im Kirchenkreisamt. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfahren wir fachliche Unterstützung.

 

Der demographische Wandel macht sich bemerkbar und wir werden zukünftig weniger Gemeindeglieder und somit weniger Geld zur Verfügung haben. Für den künftigen Kirchenvorstand wird es eine spannende Aufgabe Entscheidungen zu treffen, welche Bereiche der Kirchengemeinde in welchem Maß gefördert werden.

 

Eine Bemerkung aus aktuellem politischen Anlass: Kirche macht keine Schulden! Wir geben nur das aus, was uns zur Verfügung steht.

Für den Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Scheden-Dankelshausen

Berlind Rosenthal-Zehe

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Zentrum der Gemeinde: Der Kirchenvorstand und die Mitverantwortung für den Gottesdienst

  

Die Kirchengemeindeordnung beschreibt die Aufgaben des Kirchenvorstands: „Der Kirchenvorstand ist mitverantwortlich für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes, sowie für die Erhaltung und Förderung der stiftungsgemäßen Darreichung der Sakramente.“ (§3 der KKO) So nimmt der Kirchenvorstand neben der Pastorin / dem Pastor teil an der geistlichen Leitung der Kirchengemeinde. Er trägt die Verantwortung für das Profil der Kirchengemeinde.

  

Daraus ergeben sich spannende praktische Fragen: Wie können wir die christliche Botschaft von der Liebe Gottes zu den Menschen in einer säkularen Zeit vermitteln, in der Traditionen abbrechen, in der anders gedacht, gesprochen und gesungen wird als früher? Wie können Gottesdienste ansprechend gestaltet werden, dass sie mit ihrer Botschaft in den Alltag hineinwirken? Wie können Gottesdienste zum Ort der Besinnung werden, wo man getröstet wird und „auftanken“ kann? Welche Stellung hat heute der Sonntagsgottesdienst mit der traditionellen Liturgie? Wie werden Taufgottesdienste gestaltet und wie sollten Taufeltern/Paten mit den Täuflingen über die Taufe hinaus begleitet werden? Und im Blick auf die Feier des heiligen Abendmahls stellen sich zum Beispiel die Fragen: Wie oft sollte es gefeiert werden, sollten Kinder zugelassen werden?

 

Dies sind nur ein paar spannende Fragen im Blick auf die Gestaltung der Gottesdienste. Der Kirchenvorstand darf/soll/muss sich die Frage stellen: „Tragen wir dazu bei, dass das Evangelium von Jesus Christus weitergesagt wird? Sind wir eine einladende Gemeinde?“

 

Wenn wir uns in unserer Kirchenregion des Untergerichts umschauen, dann können wir feststellen, dass die Gottesdienste in vielfältiger Form gefeiert werden: da gibt es die „normalen“ Sonntagsgottesdienste, Wandergottesdienste, Zielgruppengottesdienste, die „Dämmerstunde“, Taize-Gottesdienste, Gospel-Gottesdienste, „Gastfreundschaftsgottesdienste“, Lobpreisabende und andere Formen von Gottesdiensten und Andachten. Und an der Gestaltung dieser Gottesdienste sind neben Pastorin und Pastor auch viele Ehrenamtliche beteiligt!

Die oben angeschnittenen Fragen und die kleine „Umschau“ über die Gottesdienste in unserer Kirchenregion zeigen, dass es eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe eines Kirchenvorstands ist, mitverantwortlich zu sein für die Verkündigung des Wortes Gottes!

Hans Reimann,

Kirchenvorstand Dransfeld

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Würde nach dem Tod: Der Kirchenvorstand (KV) und die Friedhöfe

  

Eine wichtige Aufgabe des KV ist in vielen Gemeinden die Verwaltung von Friedhöfen. Der KV ist verantwortlich dafür, eine Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung zu erlassen. Die dafür vorgegebenen Muster der Landeskirche werden der jeweiligen örtlichen Friedhofssituation angepasst und durch den KV beschlossen.

Der KV legt die Richtlinien für die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale fest. Bei der Entscheidung über die Höhe der Gebührensätze der einzelnen Grabstätten muss der KV sich immer im Klaren sein, dass es sich beim Friedhof um eine unselbstständige Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt, die sich aus eigenen Mitteln tragen muss (in den Friedhofshaushalt fließen keine Kirchensteuern oder sonstige kirchliche Zuschüsse).

Der KV muss sich Gedanken um die Gestaltung des Friedhofes in seiner Gesamtheit machen. Dazu gehört ein Belegungsplan mit den unterschiedlichen Grabarten. Dies sind z. B. Reihen- oder Wahlgrabstätten bzw. Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten. Auf immer mehr Friedhöfen werden heute auch Felder für pflegeleichte Urnengemeinschaftsgrabstätten (Urnenrasengräber) mit Kennzeichnung an einer Stele eingerichtet. Die Errichtung von Stelen lässt sich aber häufig nur durch Spenden umsetzen.

  

Um all diesen Aufgaben gerecht zu werden, werden in den Gemeinden oft Friedhofsauschüsse gebildet. Diese setzen sich zusammen aus Kirchenvorstehern und Gemeindemitgliedern. Nur mit deren ehrenamtlichem Engagement ist es möglich, die Friedhöfe in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.

 

Es kommt im Zusammenhang mit dem Friedhof auch immer wieder zu Fragen:

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.

 

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle/Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten/der Organistin hinzukommen.

  

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen.

 

Seit jeher haben wir Menschen Bräuche entwickelt, der Verstorbenen zu gedenken und sich als Angehörige über den Verlust hinwegzutrösten. Christen glauben, dass der Tod zwar von den Lebenden trennt, aber die Verbindung mit Gott nicht abreißt. Der christliche Glaube hat Konsequenzen für den Umgang mit Leben, Sterben und Tod. Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten irdischen Ruhe geleitet und sich derjenigen angenommen, die den Tod eines Angehörigen oder nahestehender Menschen betrauern. Der Gottesdienst zur Bestattung soll die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen.

 

KV Carsten Syring

Ev.-luth. Trinitatis-Kirchengemeinde Jühnde-Barlissen-Meensen

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Glaube braucht Räume: der KV und die Gebäude

 

Zum Gebäudebestand unserer Kirchengemeinde gehören das Pfarrhaus und die Kirchen. Als Baubeauftragte oder Baubeauftragter ist es eine sehr interessante, verantwortungs- und zugleich reizvolle Aufgabe, die Nutzung dieser Gebäude zu organisieren und deren Betrieb sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten ist die Instandhaltung und Instandsetzung der kirchlichen Bausubstanz.

 

Um eine regelmäßige Kontrolle der Gebäude zu gewährleisten, werden diese einmal jährlich begutachtet und es wird hierüber ein Baubegehungsbericht erstellt, der dem Kirchenvorstand, dem Amt für Bau und Kunstpflege sowie dem Kirchenkreisamt zur Verfügung gestellt wird. Hieraus resultierende und ggf. erforderliche Maßnahmen werden gemeinsam besprochen und entsprechende Möglichkeiten einer Reparatur, Instandsetzung, Sanierung o. ä. erarbeitet. Bei Bedarf und erforderlicher Maßnahmen werden Kontakte zu geeigneten Unternehmen hergestellt, die Bedürfnisse erläutert und entsprechende Angebote eingeholt und ggf.  die Ausführungen nach Beauftragung begleitet.

 

Besonders ist in den Kirchen auf Feuchtigkeit (z. B. undichtes Dach o. ä.) bzw. auf den Holzwurm zu achten. Hierdurch können  große Schäden auftreten, jedoch bei rechtzeitiger Erkennung vermieden werden.

 

Bei den Kirchen sind die Glocken, Uhren und vor allem die Orgeln historische Schätze. Hierfür sind erforderliche Pflege-  und Wartungsarbeiten von großer Wichtigkeit und entsprechende Wartungsverträge nach Absprache mit Fachfirmen abzuschließen und zu begleiten.

 

Das Raumklima der Kirchen ist vor allem für die Orgeln von großer Bedeutung und entsprechend zu prüfen. Die Luftfeuchtigkeit sollte 40% rel. Feuchte nicht unter- und 75%  nicht überschreiten. Die Obergrenze der Raumtemperatur sollte nicht über 16 °C liegen. Der Zeitraum des Aufheizens sollte lang genug gewählt werden. Also auch die technischen Einrichtungen wie Heizung, Elektronik etc. sind entsprechend zu prüfen und auf dem Laufenden zu halten.

 

Anfallende Maßnahmen werden gemeinsam mit dem KV auf der einmal monatlich stattfinden Versammlung besprochen und entsprechende Entscheidungen beschlossen. Als Baubeauftragte(r) können Fortbildungsveranstaltungen der Landeskirche wahrgenommen werden.

 

Abschließend sind Energie und Umweltschutz sowie die Finanzen immer wieder aktuelle Themen, die die Aufgaben für Baubeauftragte nicht langweilig werden lassen.

 

Klaus Ernst,

Ev.-luth. Kirchengemeinde St-Michaelis Niemetal-Bühren

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Angebote für alle: der Kirchenvorstand (KV) und die Gemeindearbeit 

 

Ein Schwerpunkt im abwechslungsreichen Aufgabenbereich des KV ist es, eine lebendige Gemeindearbeit zu gestalten und zu fördern, für Gemeinschaft und christliches Mit- und Füreinander einzustehen und dies zu leben. Hierfür sind in vielen Bereichen freiwillige MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche gerade in Zeiten der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen unverzichtbar.

 

Der KV hat daher die Aufgabe, Gemeindeglieder für die Mitwirkung an den vielseitigen Gottesdiensten und Veranstaltungen im Kirchenjahr zu motivieren und zu gewinnen. Weiterhin ist es sein Part, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, d.h. geeignete Räumlichkeiten für kirchliche Veranstaltungsangebote zur Verfügung zu stellen und entsprechende Hilfsmittel anzuschaffen (z. B. die Bereitstellung eines Beamers o. ä. für Fortbildungsveranstaltungen und Konfirmandenarbeit, Spielgerät für den Mutter-Kind-Kreis, Fachliteratur und Notenmaterial, die/das bei Bedarf genutzt werden kann). Darüber hinaus kann von ihm die Finanzierung und Organisation von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Interessierte ermöglicht werden.

 

Freiwillige Aufgaben im Rahmen der Gemeindearbeit können von Ehrenamtlichen z. B. übernommen werden in besonderen Gottesdiensten (Frauengottesdienste, Silberne/Goldene Konfirmation, Osternacht), aber auch in Bereichen wie der Arbeit mit Kindern, dem Besuchsdienst, der Mitgestaltung des monatlich stattfindenden offenen Gemeindetreffs oder zu besonderen Anlässen wie Konzerten, Glaubenskursen, Lobpreisabenden, Gemeindefesten etc. Ehrenamtliche HelferInnen können sich ebenso einbringen bei der Pflege und Instandhaltung der kirchlichen Außenanlagen (Kirchengrundstück, Friedhof). Für sie ist der KV immer der unterstützende und beratende Ansprechpartner.

 

In den monatlich stattfindenden KV-Sitzungen werden alle Belange, die die Kirchengemeinde betreffen, erörtert und beraten. Organisatorisches, Terminabsprachen und finanzielle Entscheidungen müssen hier geklärt bzw. vereinbart werden. Ergänzend werden u. a. Fragen aufgegriffen wie: Welche Bedürfnisse gibt es in unserer Gemeinde? Welche Angebote können gemacht werden? Gibt es die Möglichkeit übergemeindlicher Aktionen, um das christliche Gemeinschaftsgefühl über unsere Gemeindegrenzen hinaus zu pflegen?

 

Ein Hauptanliegen des KV sollte immer die persönliche Ansprache sein, um möglichst viele Gemeindeglieder mit „ins Boot“ zu holen. Für die Zukunft wird ein gelungenes und erfülltes Gemeindeleben abhängig sein von den Menschen, die bereit sind, sich und ihre Begabungen einzubringen und zum Wohle aller zu wirken.

 

Monika Dreiwes,

KV-Mitglied KG Scheden-Dankelshausen

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