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Zukunft für die Kleinsten: der Kirchenvorstand und der Kindergarten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: der Kirchenvorstand als Arbeitgeber Die Kirchengemeinde und ihr Land: Der Kirchenvorstand als Verpächter Das liebe Geld: Der Kirchenvorstand und die Finanzen Zentrum der Gemeinde: Der Kirchenvorstand und die Mitverantwortung für den Gottesdienst Würde
nach dem Tod: Der Kirchenvorstand (KV) und die Friedhöfe Glaube braucht Räume: der KV und die Gebäude
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Zukunft
für die Kleinsten: der Kirchenvorstand und der Kindergarten
Eine
aktive Mitarbeit im Kirchenvorstand bedeutet, die Gemeinde zu
leiten. Seine
Mitglieder treffen sich zu regelmäßigen Sitzungen, arbeiten in
Ausschüssen, beteiligen sich an der Gestaltung von
Gottesdiensten und haben das Gemeindeleben im Blick. Soziale
Kompetenz und Teamfähigkeit sind gute Voraussetzungen. Bei
uns können Sie Begabungen entwickeln und entdecken. Fortbildungen
werden für alle Bereiche angeboten. Aus
meiner nun fast zwölfjährigen Erfahrung als Mitarbeiterin im
Kirchenvorstand mit dem Schwerpunkt Kindergarten, sollte ein zukünftiger
Kirchenvorsteher, der im Ausschuss „Kindertagesstätte“
Verantwortung übernehmen möchte, folgende Eigenschaften
mitbringen: -
Interesse
an der Arbeit mit Kindern -
Bereitschaft,
Arbeitgeberfunktion zu übernehmen -
Gesprächsführung
in Konfliktfällen und in Bewerbungsgesprächen. -
Identifikation
mit der jeweiligen Kindertagesstätte -
Zeitaufwand -
Kontaktperson
zwischen Kindertagesstätte und Gemeinde Die
Kirchengemeinde bietet diesen Freiwilligen an: -
Möglichkeiten
zur Fortbildung im speziellen Bereich der Kindertagesstätten -
Kompetente
Ansprechpartner in der Fachberatung und im Kirchenkreisamt -
Bereicherung
in der Begegnung mit den Menschen aus der Kinderarbeit Mir
persönlich hat die Arbeit im Kindergartenausschuss immer sehr
viel Freude bereitet. Ich
konnte in meiner Zeit als Kindergartenmutter leicht den
intensiven Kontakt zur
Kindertagesstätte pflegen und nutzen. In
dieser Tätigkeit werden Sie kleinen und großen
Menschen begegnen, die mit Sicherheit Ihr
Leben bereichern. Kirsten Knop, Kirchenvorstand
Niemetal /Bühren |
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Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter: der Kirchenvorstand als Arbeitgeber
Wir
suchen Frauen und Männer für die vielfältigen Aufgaben eines
Kirchenvorstands. Sicher findet sich für jeden eine Arbeit, die
ihr oder ihm besonders liegt und Freude macht. Der
Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte
Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem
Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt
insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und
Grundstücke. Als „Arbeitgeber“ hat der Kirchenvorstand die
Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der
Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und
die Konfirmandenarbeit. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt-
die geistliche Leitung der Gemeinde wahr. Was
bieten wir Ihnen? -
Spaß an der ehrenamtlichen Arbeit -
direkte Mitbestimmung bei der Entwicklung einer Zukunftskirche -
das Kennen lernen von verantwortlicher Gremienarbeit -
Mitwirkung bei der Neuorganisation von regionalen
Kirchengemeinden -
Einblicke in die Strukturen, Entscheidungen und Prozesse der
Kirchengemeinde -
Teilnahme an Fortbildungen und Klausuren -
und einiges mehr Was
erwarten wir? -
ein wenig Zeit und Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit in
Ihrer Kirchengemeinde Haben wir Interesse geweckt? Dann sprechen Sie Ihre Kirchenvorstandsmitglieder vor Ort gern an. Es lohnt sich! Manfred Uhlendorff, Kirchenvorsteher
der St. Martini Kirchengemeinde Dransfeld |
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Die
Kirchengemeinde und ihr Land: Der Kirchenvorstand als Verpächter
Die
„Kirche“ ist
im Besitz vieler Immobilien (Dome, Kirchen, Klöster,
Kindergärten, Pfarrhäuser u.a.), die sie meist in eigener
Regie nutzt. Darüber hinaus besitzt sie auch
landwirtschaftliche Flächen, die überwiegend fremd genutzt
werden, also verpachtet sind. Die Regulierung der
Verpachtung, turnusmäßig alle 12 Jahre, obliegt den
jeweiligen Kirchengemeinden als Grundeigentümern und wird
vom demokratisch gewählten Kirchenvorstand vorgenommen. Interessierte
Landwirte können sich um diese landwirtschaftlichen Flächen
bewerben. Die Vergabe geschieht überwiegend
„en bloc“, d.h. alle Flächen werden zum gleichen
Zeitpunkt verpachtet. Dies hat den Vorteil, dass alle
potentiellen Pächter ihre Interessen mit dem
Kirchenvorstand einerseits und auch untereinander
gleichzeitig abwägen und sich dann bewerben können.
Ackerland und Weideland können dann je nach Bedarf annähernd
gerecht zugeteilt werden. Desgleichen verhält es sich bei
der Abwägung der Flächen mit unterschiedlicher Bodenqualität.
In unserer strukturreichen Region schwankt die Bodenqualität
erheblich. Hier einen gerechten
Ausgleich bei der Berücksichtigung zu finden,
verlangt dem KV ein hohes Maß an Sachlichkeit ab. Durch
den in der Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren
vollzogenen Strukturwandel, nicht zuletzt durch die Aufgabe
vieler kleiner Höfe, sind die damit bisher von diesen
bewirtschafteten Flächen von den wenigen, jetzt aber größeren
und damit existenzfähigeren Betrieben übernommen worden.
Die „handtuchartigen“
kleinen Äcker sind verschwunden, die zu beackernden
Flächeneinheiten haben sich enorm vergrößert. Auch hier
gilt es, den Angliederungswünschen der Pächter zu größeren
Bewirtschaftungseinheiten entgegen zu kommen. Nur so können
die immer größer und teurer gewordenen Maschinen und Geräte
rationell eingesetzt werden. „Zeit ist Geld“ gilt auch
hier. Hilfspersonal steht ohnehin in der Landwirtschaft
nicht zur Verfügung. Leider gerät dabei die Ökologie oft
ins Hintertreffen. Die
im kirchlichen Besitz befindlichen Flächen bilden meist
keine geschlossene Einheit, sie liegen oft in geringer Größe
verstreut in der Gemarkung. Zwischen Größe und Bodengüte
einerseits sowie Angliederungsmöglichkeit andererseits eine
für alle gerechte Lösung zu finden, ist
für den Kirchenvorstand eine Sisyphus-Arbeit. Der KV
ist aber stets bemüht, eine möglichst für alle annähernd
gerechte Lösung herbei zu führen. Die
Einnahmen (Pachtzinsen) werden bei den zur „Dotation
Pfarre“ zählenden Flächen zwar im Haushalt der
Kirchengemeinde gebucht, aber nach Abzug der
Bewirtschaftungskosten (Wegeumlage, Grundsteuer A usw.)
direkt an den Kirchenkreis abgeführt. Der Kirchenkreis
wiederum „verrechnet“
mit der Landeskirche diese Mittel
(buchungstechnischer Vorgang). Aus
ihnen werden die Pastorinnen und Pastoren bezahlt
(heute allerdings nur noch zu einem Anteil von ca. 4 %, der
überwiegende Anteil kommt aus der Landeskirchensteuer). Bei
den Pachteinnahmen der zur „Dotation Kirche“ zählenden
Flächen bleibt der Kirchengemeinde ein Anteil von 10 % für
eigene Zwecke, der Rest geht an den Kirchenkreis und dient
der Finanzierung von Ergänzungszuweisungen an die
Gemeinden.
Für den KV der Trinitatis-Kirchengemeinde Jühnde-Barlissen-Meensen: Helge Rohne |
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Das liebe Geld: Der Kirchenvorstand und die Finanzen
Das
von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort
ist der Kirchenvorstand. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die
Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die
Verantwortung für Finanzen. Daher: Wir
reden auch über Geld. Ohne
einen finanziellen Rahmen ist kirchliche Arbeit nicht möglich. Es
wird jedes Jahr ein Haushaltsplan verabschiedet und ein
Jahresabschluss erstellt. Einnahmen und Ausgaben werden in Waage
gehalten. Die
Höhe des uns zugewiesenen Geldes richtet sich u.a. nach der
Anzahl der Gemeindeglieder, Größe der Kirchen und Gemeindehäuser.
Den Einnahmen stehen
drei Ausgabengruppen, für Sachkosten, Personalkosten, Gebäudepflege
und –unterhaltung gegenüber. Das
Ausgabenspektrum ist vielfältig: u.a. Heizkosten, Reparatur-
und Wartungsarbeiten, Unterstützung von Bedürftigen,
Materialien für den Kindergottesdienst bis hin zu Putzmitteln.
Da gilt es den Überblick zu behalten. Die Entscheidungen über
die Ausgaben trifft der Kirchenvorstand. Die Buchhaltung erfolgt
im Kirchenkreisamt. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
erfahren wir fachliche Unterstützung. Der
demographische Wandel macht sich bemerkbar und wir werden zukünftig
weniger Gemeindeglieder und somit weniger Geld zur Verfügung
haben. Für den künftigen Kirchenvorstand wird es eine
spannende Aufgabe Entscheidungen zu treffen, welche Bereiche der
Kirchengemeinde in welchem Maß gefördert werden. Eine
Bemerkung aus aktuellem politischen Anlass: Kirche macht keine
Schulden! Wir geben nur das aus, was uns zur Verfügung steht. Für den Kirchenvorstand der
Kirchengemeinde Scheden-Dankelshausen Berlind Rosenthal-Zehe |
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Zentrum der Gemeinde: Der Kirchenvorstand und die Mitverantwortung für den Gottesdienst
Die Kirchengemeindeordnung beschreibt die Aufgaben des Kirchenvorstands: „Der Kirchenvorstand ist mitverantwortlich für die Erhaltung und Förderung der rechten Verkündigung des Wortes Gottes, sowie für die Erhaltung und Förderung der stiftungsgemäßen Darreichung der Sakramente.“ (§3 der KKO) So nimmt der Kirchenvorstand neben der Pastorin / dem Pastor teil an der geistlichen Leitung der Kirchengemeinde. Er trägt die Verantwortung für das Profil der Kirchengemeinde.
Daraus ergeben sich spannende praktische Fragen: Wie können wir die christliche Botschaft von der Liebe Gottes zu den Menschen in einer säkularen Zeit vermitteln, in der Traditionen abbrechen, in der anders gedacht, gesprochen und gesungen wird als früher? Wie können Gottesdienste ansprechend gestaltet werden, dass sie mit ihrer Botschaft in den Alltag hineinwirken? Wie können Gottesdienste zum Ort der Besinnung werden, wo man getröstet wird und „auftanken“ kann? Welche Stellung hat heute der Sonntagsgottesdienst mit der traditionellen Liturgie? Wie werden Taufgottesdienste gestaltet und wie sollten Taufeltern/Paten mit den Täuflingen über die Taufe hinaus begleitet werden? Und im Blick auf die Feier des heiligen Abendmahls stellen sich zum Beispiel die Fragen: Wie oft sollte es gefeiert werden, sollten Kinder zugelassen werden?
Dies sind nur ein paar spannende Fragen im Blick auf die Gestaltung der Gottesdienste. Der Kirchenvorstand darf/soll/muss sich die Frage stellen: „Tragen wir dazu bei, dass das Evangelium von Jesus Christus weitergesagt wird? Sind wir eine einladende Gemeinde?“
Wenn
wir uns in unserer Kirchenregion des Untergerichts umschauen,
dann können wir feststellen, dass die Gottesdienste in vielfältiger
Form gefeiert werden: da gibt es die „normalen“
Sonntagsgottesdienste, Wandergottesdienste,
Zielgruppengottesdienste, die „Dämmerstunde“,
Taize-Gottesdienste, Gospel-Gottesdienste,
„Gastfreundschaftsgottesdienste“, Lobpreisabende und andere
Formen von Gottesdiensten und Andachten. Und an der Gestaltung
dieser Gottesdienste sind neben Pastorin und Pastor auch viele
Ehrenamtliche beteiligt! Die
oben angeschnittenen Fragen und die kleine „Umschau“ über
die Gottesdienste in unserer Kirchenregion zeigen, dass es eine
schöne und verantwortungsvolle Aufgabe eines Kirchenvorstands
ist, mitverantwortlich zu sein für die Verkündigung des Wortes
Gottes! Hans Reimann, Kirchenvorstand Dransfeld |
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Würde nach dem Tod: Der Kirchenvorstand (KV) und die Friedhöfe
Eine
wichtige Aufgabe des KV ist in vielen Gemeinden die Verwaltung
von Friedhöfen. Der KV ist verantwortlich dafür, eine
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung zu erlassen. Die
dafür vorgegebenen Muster der Landeskirche werden der
jeweiligen örtlichen Friedhofssituation angepasst und durch den
KV beschlossen. Der
KV legt die Richtlinien für die Gestaltung der Grabstätten und
Grabmale fest. Bei der Entscheidung über die Höhe der Gebührensätze
der einzelnen Grabstätten muss der KV sich immer im Klaren
sein, dass es sich beim Friedhof um eine unselbstständige
Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt, die sich aus
eigenen Mitteln tragen muss (in den Friedhofshaushalt fließen
keine Kirchensteuern oder sonstige kirchliche Zuschüsse). Der
KV muss sich Gedanken um die Gestaltung des Friedhofes in seiner
Gesamtheit machen. Dazu gehört ein Belegungsplan mit den
unterschiedlichen Grabarten. Dies sind z. B. Reihen- oder
Wahlgrabstätten bzw. Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätten.
Auf immer mehr Friedhöfen werden heute auch Felder für
pflegeleichte Urnengemeinschaftsgrabstätten (Urnenrasengräber)
mit Kennzeichnung an einer Stele eingerichtet. Die Errichtung
von Stelen lässt sich aber häufig nur durch Spenden umsetzen. Um
all diesen Aufgaben gerecht zu werden, werden in den Gemeinden
oft Friedhofsauschüsse gebildet. Diese setzen sich zusammen aus
Kirchenvorstehern und Gemeindemitgliedern. Nur mit deren
ehrenamtlichem Engagement ist es möglich, die Friedhöfe in
einem ordentlichen Zustand zu erhalten. Es
kommt im Zusammenhang mit dem Friedhof auch immer wieder zu
Fragen: Kann
ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden? Mit
der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den
Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine
Bestattung Auswärtiger zulassen. Was
kostet eine Beerdigung? Neben
den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für
die Nutzung der Friedhofskapelle/Kirche und die Inanspruchnahme
des Organisten/der Organistin hinzukommen. Muss
bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden? Natürlich
kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber
bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem
Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen
oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die
mitsingen. Seit
jeher haben wir Menschen Bräuche entwickelt, der Verstorbenen
zu gedenken und sich als Angehörige über den Verlust
hinwegzutrösten. Christen glauben, dass der Tod zwar von den
Lebenden trennt, aber die Verbindung mit Gott nicht abreißt.
Der christliche Glaube hat Konsequenzen für den Umgang mit
Leben, Sterben und Tod. Von Anfang an hat die christliche
Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten irdischen Ruhe
geleitet und sich derjenigen angenommen, die den Tod eines Angehörigen
oder nahestehender Menschen betrauern. Der Gottesdienst zur
Bestattung soll die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum
Ausdruck bringen. KV Carsten Syring Ev.-luth. Trinitatis-Kirchengemeinde Jühnde-Barlissen-Meensen |
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Glaube
braucht Räume: der KV und die Gebäude Zum
Gebäudebestand unserer Kirchengemeinde gehören das Pfarrhaus
und die Kirchen. Als Baubeauftragte oder Baubeauftragter ist es
eine sehr interessante, verantwortungs- und zugleich reizvolle
Aufgabe, die Nutzung dieser Gebäude zu organisieren und deren
Betrieb sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten
ist die Instandhaltung und Instandsetzung der kirchlichen
Bausubstanz. Um
eine regelmäßige Kontrolle der Gebäude zu gewährleisten,
werden diese einmal jährlich begutachtet und es wird hierüber
ein Baubegehungsbericht erstellt, der dem Kirchenvorstand, dem
Amt für Bau und Kunstpflege sowie dem Kirchenkreisamt zur Verfügung
gestellt wird. Hieraus resultierende und ggf. erforderliche Maßnahmen
werden gemeinsam besprochen und entsprechende Möglichkeiten
einer Reparatur, Instandsetzung, Sanierung o. ä. erarbeitet.
Bei Bedarf und erforderlicher Maßnahmen werden Kontakte zu
geeigneten Unternehmen hergestellt, die Bedürfnisse erläutert
und entsprechende Angebote eingeholt und ggf.
die Ausführungen nach Beauftragung begleitet. Besonders
ist in den Kirchen auf Feuchtigkeit (z. B. undichtes Dach o. ä.)
bzw. auf den Holzwurm zu achten. Hierdurch können
große Schäden auftreten, jedoch bei rechtzeitiger
Erkennung vermieden werden. Bei
den Kirchen sind die Glocken, Uhren und vor allem die Orgeln
historische Schätze. Hierfür sind erforderliche Pflege-
und Wartungsarbeiten von großer Wichtigkeit und
entsprechende Wartungsverträge nach Absprache mit Fachfirmen
abzuschließen und zu begleiten. Das
Raumklima der Kirchen ist vor allem für die Orgeln von großer
Bedeutung und entsprechend zu prüfen. Die Luftfeuchtigkeit
sollte 40% rel. Feuchte nicht unter- und 75%
nicht überschreiten. Die Obergrenze der Raumtemperatur
sollte nicht über 16 °C liegen. Der Zeitraum des Aufheizens
sollte lang genug gewählt werden. Also auch die technischen
Einrichtungen wie Heizung, Elektronik etc. sind entsprechend zu
prüfen und auf dem Laufenden zu halten. Anfallende Maßnahmen werden gemeinsam mit dem KV auf der einmal monatlich stattfinden Versammlung besprochen und entsprechende Entscheidungen beschlossen. Als Baubeauftragte(r) können Fortbildungsveranstaltungen der Landeskirche wahrgenommen werden.
Abschließend
sind Energie und Umweltschutz sowie die Finanzen immer wieder
aktuelle Themen, die die Aufgaben für Baubeauftragte nicht
langweilig werden lassen. Klaus Ernst, Ev.-luth.
Kirchengemeinde St-Michaelis Niemetal-Bühren |
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Angebote für alle: der Kirchenvorstand (KV) und die Gemeindearbeit
Ein
Schwerpunkt im abwechslungsreichen Aufgabenbereich des KV ist
es, eine lebendige Gemeindearbeit zu gestalten und zu fördern,
für Gemeinschaft und christliches Mit- und Füreinander
einzustehen und dies zu leben. Hierfür sind in vielen Bereichen
freiwillige MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche gerade in Zeiten
der immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen
unverzichtbar. Der
KV hat daher die Aufgabe, Gemeindeglieder für die Mitwirkung an
den vielseitigen Gottesdiensten und Veranstaltungen im
Kirchenjahr zu motivieren und zu gewinnen. Weiterhin ist es sein
Part, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, d.h. geeignete Räumlichkeiten
für kirchliche Veranstaltungsangebote zur Verfügung zu stellen
und entsprechende Hilfsmittel anzuschaffen (z. B. die
Bereitstellung eines Beamers o. ä. für
Fortbildungsveranstaltungen und Konfirmandenarbeit, Spielgerät
für den Mutter-Kind-Kreis, Fachliteratur und Notenmaterial,
die/das bei Bedarf genutzt werden kann). Darüber hinaus kann
von ihm die Finanzierung und Organisation von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen für Interessierte ermöglicht werden. Freiwillige
Aufgaben im Rahmen der Gemeindearbeit können von Ehrenamtlichen
z. B. übernommen werden in besonderen Gottesdiensten
(Frauengottesdienste, Silberne/Goldene Konfirmation,
Osternacht), aber auch in Bereichen wie der Arbeit mit Kindern,
dem Besuchsdienst, der Mitgestaltung des monatlich
stattfindenden offenen Gemeindetreffs oder zu besonderen Anlässen
wie Konzerten, Glaubenskursen, Lobpreisabenden, Gemeindefesten
etc. Ehrenamtliche HelferInnen können sich ebenso einbringen
bei der Pflege und Instandhaltung der kirchlichen Außenanlagen
(Kirchengrundstück, Friedhof). Für sie ist der KV immer der
unterstützende und beratende Ansprechpartner. In
den monatlich stattfindenden KV-Sitzungen werden alle Belange,
die die Kirchengemeinde betreffen, erörtert und beraten.
Organisatorisches, Terminabsprachen und finanzielle
Entscheidungen müssen hier geklärt bzw. vereinbart werden. Ergänzend
werden u. a. Fragen aufgegriffen wie: Welche Bedürfnisse gibt
es in unserer Gemeinde? Welche Angebote können gemacht werden?
Gibt es die Möglichkeit übergemeindlicher Aktionen, um das
christliche Gemeinschaftsgefühl über unsere Gemeindegrenzen
hinaus zu pflegen? Ein
Hauptanliegen des KV sollte immer die persönliche Ansprache
sein, um möglichst viele Gemeindeglieder mit „ins Boot“ zu
holen. Für die Zukunft wird ein gelungenes und erfülltes
Gemeindeleben abhängig sein von den Menschen, die bereit sind,
sich und ihre Begabungen einzubringen und zum Wohle aller zu
wirken. Monika Dreiwes, KV-Mitglied KG
Scheden-Dankelshausen |
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