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Kirchenvorstandsposten durch Wahl zu besetzen
Am
18. März 2012 findet in der Ev.-luth. Landeskirche
Hannovers die nächste Kirchenvorstandswahl statt. Sie steht
unter dem Motto „Gemeinde stark machen“. In den
Gemeinden des Ev.-luth. Kirchenkreises Münden sind dabei 98
Plätze von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen zu
besetzen (siehe dazu nebenstehende Tabelle). Rund 21.000
wahlberechtigte Gemeindeglieder sind dann aufgerufen, das
Leitungsgremium ihrer Kirchengemeinde für die nächsten
sechs Jahre neu zu bestimmen.
Aufgaben
des Kirchenvorstands
Laut
§ 3 der Kirchengemeindeordnung ist der Kirchenvorstand (KV)
stellvertretend für die Gemeinde mit der „Erhaltung und Förderung
der rechten Verkündigung des Wortes Gottes und der
stiftungsgemäßen Darreichung der Sakramente“ befasst.
Konkret heißt das: Der KV entscheidet, wann der
Gottesdienst beginnt und wie er gefeiert wird. Er bestimmt,
ob es Traubensaft oder Wein zum Abendmahl gibt. Und ob schon
Kinder am Abendmahl teilnehmen können. Ohne einen Beschluss
des KV findet keine Jugendfreizeit statt. Das Gremium
verwaltet die Gemeindekasse. Taufe am Ufer der Weser? Da
wollen die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
gefragt werden. Der evangelische Kindergarten braucht eine
neue Erzieherin? Der KV entscheidet mit, wer eingestellt
wird. Er kümmert sich um die Unterhaltung des Gebäudebestandes
und die Verwaltung des Grundbesitzes. Er entsendet auch
Mitglieder in überregionale Gremien der Kirche wie den
Kirchenkreistag und den Kirchenkreisvorstand.
Was
Kandidierende mitbringen sollten
Die
Arbeit im KV lebt von den vielen Begabungen seiner
Mitglieder: Kontaktfreude, Gesprächsbereitschaft, Teamgeist
und kritische Auseinandersetzung sind nur einige willkommene
Voraussetzungen für das Ehrenamt neben Sachkenntnis in
Finanz-, Bau oder Rechtsfragen.
Fundament
und Richtschnur für die Tätigkeit im KV sind die Bibel und
die Bekenntnisschriften als eine evangelische Interpretation
des Alten und Neuen Testaments. Auf dieser Grundlage werden
die Entscheidungen getroffen und verantwortet.
Dabei
arbeitet der Kirchenvorstand mit anderen Ehren- und
Hauptamtlichen in der Gemeinde zusammen. „Niemand also
muss die ganze Last alleine tragen“ entgegnet Pastor Horst
Metje, Öffentlichkeitsbeauftragter des Kirchenkreises, den
häufig geäußerten Bedenken, die Aufgabe könne einem über
den Kopf wachsen. „In der Regel ist der Zeitrahmen für
dieses Ehrenamt recht klar umrissen und überschaubar.“
Ein
Stück Basisdemokratie: Kandidatinnen und Kandidaten
benennen
Damit
eine gültige Wahl zustande kommt, muss die Zahl der
Kandidaten und Kandidatinnen mindestens das Eineinhalbfache
der Zahl der zu Wählenden betragen. Nicht in allen
Gemeinden bzw. Wahlbezirken ist dieses Ziel schon erreicht.
Darum sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder bis zum 30.
Januar aufgerufen, Kandidatenvorschläge bei ihrem
Kirchenvorstand einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von
mindestens zehn in der Kirchengemeinde bzw. dem
entsprechenden Wahlbezirk wahlberechtigten
Kirchenmitgliedern unterschrieben sein. Formulare sind in
den Pfarrämtern erhältlich.
Vorgeschlagen
werden können alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die bis
zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, der
Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören, im
Wahlbezirk ihren Wohnsitz haben und von denen erwartet
werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben
eines Kirchenvorstands erfüllen.
Wahlrecht
prüfen
Wählen
kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Die Wählerlisten
liegen bis 29. Januar in den Pfarrämtern oder bei den örtlichen
Kirchenvorständen zur Einsichtnahme aus. Wer von seinem
Wahlrecht Gebrauch machen möchte, sollte die Möglichkeit
der Überprüfung nutzen. Berichtigungen in der Wählerliste
können während der Zeit der Auslegung mündlich oder
schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.
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